Führerscheinklasse
B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer
dem Führersitz.
Anhänger dürfen unter der
Voraussetzung gefahren werden, dass der
Anhänger nicht die zulässigen Gesamtmasse von
750 kg übersteigt die zulässige
Gesamtmasse der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger 3.500
kg nicht übersteigt.
Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen
aus:

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